AGB

§ 1 Geltungsbereich

1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden, für den Kunden erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen der PM-AM Apartments GmbH.

2) Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung

1) Die PM-AM Apartments GmbH überlässt dem Kunden ein Serviced Apartment ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch.

2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die PM-AM Apartments GmbH zustande. Der PM-AM Apartments GmbH steht es frei, die Buchung des Kunden schriftlich zu bestätigen.

3) Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und die PM-AM Apartments GmbH verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht. Die PM-AM Apartments GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierauf bei Beginn der Frist besonders hinzuweisen.

4) Vertragspartner sind die PM-AM Apartments GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber, für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der PM-AM Apartments GmbH eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt.

5) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Serviced Apartments sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der PM-AM Apartments GmbH. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit der Kunde Unternehmer ist.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten

1) Die PM-AM Apartments GmbH ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte oder ein gleichwertiges Serviced Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2) Der Kunde ist verpflichtet, für das Serviced Apartment und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise der PM-AM Apartments GmbH zu zahlen.

3) In dem vereinbarten Mietpreis sind aufgrund der nur vorübergehenden Nutzung alle pauschal berechneten Nebenkosten gemäß Betriebskostenverordnung, auch für verbrauchsabhängige Kosten wie Strom, Heizung und Wasser, enthalten. Der Besteller bzw. Mieter ist aufgrund der nur vorübergehenden Nutzung insbesondere auch mit einer pauschalen Abgeltung der Heiz- und Warmwasserkosten einverstanden.

4) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 Prozent, anheben.

5) Citytax, Kulturförderabgabe, Bettensteuer oder Kurtaxe sind nicht enthalten und werden nach den amtlichen Vorgaben der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zusätzlich berechnet.

6) Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, des Leistungsumfangs oder der Aufenthaltsdauer wünscht und die PM-AM Apartments GmbH dem zustimmt.

7) Bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat ist die Vergütung monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Beherbergungsvertrag angegebene Konto der PM-AM Apartments GmbH zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Die PM-AM Apartments GmbH ist berechtigt, Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Verzug können Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Verbraucherbeteiligung 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangt werden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

8) Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

9) Die PM-AM Apartments GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und bzw. oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Höhe und Termine können schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Zurverfügungstellung von Kreditkartendaten erfolgen; bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen darf die Vergütung per Kreditkarte eingezogen werden.

10) Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

11) Bei Sicherheitsleistung über Kreditkartendaten ist die PM-AM Apartments GmbH berechtigt, nach Rechnungsstellung auch Nebenleistungen, z. B. End- oder Sonderreinigung, über die Kreditkarte einzuziehen.

§ 4 Rauchverbot

1) Die Wohnungen, Apartments und Zimmer sind Nichtraucherobjekte. Das Rauchen ist untersagt. Bei Verstoß ist die PM-AM Apartments GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt und kann erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch in Höhe von mindestens 80,00 EUR netto berechnen.

§ 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

1) Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Einheit.

2) Gebuchte Einheiten stehen ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

3) Am Abreisetag ist bis 11:00 Uhr zu räumen. Bei Rückgabe bis 18:00 Uhr kann 50 Prozent des Tagespreises berechnet werden, danach der volle Tagespreis des Folgetages. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

4) Die Rückgabe hat im vorgefundenen Zustand zu erfolgen; persönliche Gegenstände sind zu entfernen und Lebensmittel zu entsorgen.

5) Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist beim Verlassen die Wohnungstür abzuschließen.

§ 6 Rücktritt und Stornierung

Stornierungsbedingungen:

Segment Short-Stay (2–6 Übernachtungen): kostenfrei bis 48 Stunden vor Anreise; bei verspäteter Stornierung, frühzeitiger Abreise oder Nichtanreise 100 Prozent der vereinbarten Rate bzw. Miete.

Segment Middle-Stay (7–28 Übernachtungen): kostenfrei bis 7 Tage vor Anreise; bei verspäteter Stornierung, frühzeitiger Abreise oder Nichtanreise 100 Prozent der vereinbarten Rate bzw. Miete.

Segment Long-Stay (ab 29 Übernachtungen): kostenfrei bis 14 Tage vor Anreise; danach Zahlung für 28 Nächte gemäß vereinbarter Rate bzw. Miete; Gleiches gilt für No-Show oder frühzeitige Abreise.

1) Stornierung hat schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax zu erfolgen. Bei langfristigen Beherbergungsverträgen kann der Vertrag nach Mindestaufenthalt mit Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

2) Sofern eine schriftliche Sondervereinbarung zum Rücktritt besteht, kann bis zum vereinbarten Termin ohne Kosten zurückgetreten werden; das Recht erlischt, wenn es bis dahin nicht schriftlich ausgeübt wird.

3) Bei vereinbartem kostenfreiem Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist ist die PM-AM Apartments GmbH in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, zurückzutreten, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

4) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz Nachfrist nicht geleistet, ist die PM-AM Apartments GmbH zum Rücktritt berechtigt. Es fallen Storno- und Bearbeitungsgebühren entsprechend § 6 Ziffer 2 an.

5) Ein außerordentlicher Rücktritt aus sachlich gerechtfertigtem Grund ist möglich, etwa bei höherer Gewalt, falschen oder irreführenden Angaben oder bei Gefährdung von Hausfrieden, Sicherheit oder Ansehen ohne Zuordnung zum Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der PM-AM Apartments GmbH.

§ 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1) Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in der Einheit. Eine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung besteht nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie Fälle, in denen die Verwahrung eine vertragswesentliche Pflicht darstellt.

§ 8 Technische Einrichtung und Anschlüsse

1) Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen über das Wohnungsstromnetz bedarf der schriftlichen Zustimmung, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauchs handelt. Störungen oder Schäden hierdurch gehen zu Lasten des Kunden, soweit die PM-AM Apartments GmbH diese nicht zu vertreten hat.

2) Vorhandene Telefon-, Telefax- und Datenanschlüsse dürfen genutzt werden. Gebühren, die über vereinbarte Flatrates hinausgehen, sind zusätzlich zur Miete zu zahlen. Eigene Mobiltelefone sind selbstverständlich kostenfrei nutzbar.

3) Illegales Filesharing über den bereitgestellten Internetanschluss ist untersagt. Der Kunde haftet für hieraus entstehende Schäden der PM-AM Apartments GmbH und bzw. oder der Rechteinhaber.

4) Störungen an bereitgestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die PM-AM Apartments GmbH die Störungen nicht zu vertreten hat.

§ 9 Zutritt der PM-AM Apartments GmbH

1) Die PM-AM Apartments GmbH darf nach Absprache zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Zählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung die Einheit betreten. Bei Gefahr im Verzug ist der Zutritt auch ohne Abstimmung zulässig.

§ 10 Haftung des Kunden für Schäden

1) Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2) Bei Übergabe wird eine Inventarliste bereitgestellt, die gegenzuzeichnen ist. Nicht mehr vorhandene Gegenstände sind zum Zeitwert zu ersetzen.

3) Die PM-AM Apartments GmbH kann angemessene Sicherheiten verlangen, z. B. Versicherungen, Kautionen oder Bürgschaften. Bei Sicherheitsleistung über Kreditkarte dürfen Kosten für die Beseitigung schuldhaft verursachter Schäden nach Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs eingezogen werden.

4) Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

§ 11 Haftung der PM-AM Apartments GmbH

1) Die PM-AM Apartments GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre vertraglichen Pflichten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bei Vertretenmüssen, sonstige Schäden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Schäden bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Gleichgestellt sind gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Bei Störungen oder Mängeln wird bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge Abhilfe angestrebt.

2) Für eingebrachte Sachen wird höchstens bis 3.000,00 EUR gehaftet, für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis 1.000,00 EUR. Aufbewahrung im Safe ist bis 1.000,00 EUR möglich und wird empfohlen. Ansprüche erlöschen, wenn Verluste oder Schäden nicht unverzüglich angezeigt werden.

3) Bei Zurverfügungstellung eines Stellplatzes kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Für Abhandenkommen oder Beschädigung von Fahrzeugen oder deren Inhalt wird nicht gehaftet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

4) Ansprüche verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren ab Entstehung, unabhängig von Kenntnis. Die Verkürzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

§ 12 Datenschutz

1) Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen mit berechtigtem Interesse, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die benötigten Daten erhalten. Hierzu übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten. Informationen gemäß Art. 14 DSGVO zur dortigen Datenverarbeitung finden Sie unter https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eudsgvo-fuer-verbraucher/.

§ 13 Schlussbestimmungen

1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der PM-AM Apartments GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist bei Kaufleuten der Sitz der PM-AM Apartments GmbH. Wenn ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt ebenfalls der Sitz der PM-AM Apartments GmbH als Gerichtsstand.

3) Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht finden keine Anwendung.

4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

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