Beherbergungsabgabe (City Tax)
In Dortmund wird eine Beherbergungsabgabe auf alle entgeltlichen Übernachtungen erhoben. Berufliche Übernachtungen sind ab 01. April 2023 nicht mehr von der Zahlung befreit.
- 7,5 % auf den Bruttoübernachtungspreis
- ohne Frühstück
- ohne sonstige Leistungen
- Tageszimmer und No-Show unterliegen ebenso der Besteuerung
- auch Kinder sind steuerpflichtig