Info City Tax

Beherbergungsabgabe (City Tax)

In Dortmund wird eine Beherbergungsabgabe auf alle entgeltlichen Übernachtungen erhoben. Berufliche Übernachtungen sind ab 01. April 2023 nicht mehr von der Zahlung befreit.

  • 7,5 % auf den Bruttoübernachtungspreis
  • ohne Frühstück
  • ohne sonstige Leistungen
  • Tageszimmer und No-Show unterliegen ebenso der Besteuerung
  • auch Kinder sind steuerpflichtig