Neuregelung zum 01.04.2023

Liebe Mieterinnen,
Liebe Mieter
Liebe Geschäftspartner,
Liebe Stammkunden,

der Rat der Stadt Dortmund hat am 09.02.2023 beschlossen, die Beherbergungsabgabe auf beruflich und geschäftlich bedingte Übernachtungen auszuweiten. 

Alle bisherigen Bemühungen unseres Verbands, die Ausweitung der Beherbergungsabgabe auf Geschäftsreisende abzuwenden, sind ergebnislos verlaufen. 

Die Neuregelung tritt mit dem 01.04.2023 in Kraft. Ab diesem Datum müssen wir nun für ALLE Aufenthalte die Beherbergungsabgabe in der Höhe von 7,5% vom Brutto-Logis-Preis (ohne Stellplatz etc.) weiterberechnen.

Anbei erhalten Sie hierzu die Mitteilung der Stadt Dortmund. Weitere Informationen zur Bekanntmachung der Satzungsänderung finden Sie unter folgenden Link:

Satzungsänderung Stadt Dortmund

Wir bleiben weiterhin dran, eine Sonderregelung für Langzeitaufenthalte zu finden.

Sollten es hierzu zu Änderungen kommen, werden wir Sie umgehend darüber informieren.