Beherbergungsabgabe (City Tax)

In Dortmund wird eine Beherbergungsabgabe auf alle entgeltlichen Übernachtungen erhoben.

Berufliche Übernachtungen sind ab 01. April 2023 NICHT MEHR von der Zahlung befreit.

  • 7,5 % auf den Bruttoübernachtungspreis
  • ohne Frühstück
  • ohne sonstige Leistungen
  • Tageszimmer und No-Show unterliegen ebenso der Besteuerung
  • Auch Kinder sind steuerpflichtig

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Satzung zur Beherbergungsabgabe ab 01.04.2023